Rechtspsychologische Praxengemeinschaft
in Essen und Dortmund
Wir sind ein Zusammenschluss ausgebildeter psychologischer Sachverständiger aus den Bereichen Familienrecht und Kriminalprognose. Darüber hinaus bieten wir psychologische Beratungen für Selbstzahler an, insbesondere im Kontext von Paar-, Trennungs- und familienbezogenen Fragestellungen.
Jede Sachverständige und Beraterin in der Praxengemeinschaft arbeitet freiberuflich, eigenverantwortlich und unabhängig. Durch den kollegialen Austausch im Rahmen von Intervisionen und Supervisionen sowie durch unsere regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen gewährleisten wir einen hohen fachlichen Qualitätsstandard.
Psychologische Gutachten im Familienrecht
Im Auftrag des Gerichts werden Gutachten im Familienrecht zu folgenden Fragestellungen erstellt:
■ Umgangsregelung nach Trennung der Eltern (§1684, §1685, §1686a BGB)
■ Lebensmittelpunkt nach Trennung der Eltern (§1671, Abs.1,2 ; §1626a BGB)
■ Erziehungsfähigkeit/Kindeswohlgefährdung im familiären Kontext (§1632, Abs.4, §1666 f. BGB)
■ Rückführung eines fremduntergebrachten Kindes
"In familiengerichtlichen Verfahren werden immer dann psychologische Sachverständigengutachten eingeholt, wenn dies erforderlich ist, um eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen. Die Fachkunde von psychologischen Sachverständigen kommt häufig dann zum Tragen, wenn Entscheidungen über die elterliche Sorge- vor allem hinsichtlich des Lebensmittelpunkts von Kindern und im Falle einer Kindeswohlgefährdung- und über Regelungen oder Beschränkungen des Umgangs eines Kindes mit einem Elternteil oder seinen Bezugspersonen getroffen werden müssen."
(Lack & Hammesfahr, 2019, S.V)
Psychologische Gutachten im Strafrecht
Im Auftrag der Strafvollstreckungskammern werden Kriminalprognostische Gutachten im Strafrecht zu folgenden Fragestellungen erstellt:
■ Schuldfähigkeit (§§ 20, 21 StGB)
■ Anordnung der Maßregel (§§ 63, 64 StGB)
■ Bewährungsaussetzung von Strafresten (§§ 57, 57a StGB)
■ Invollzugsetzung einer Sicherungsverwahrung (§§ 66ff StGB)
■ Aussetzung/Erledigung einer Maßregel (§§ 67d StGB)
"Die kriminalprognostische Begutachtung ist vermutlich eine der komplexesten Aufgaben psychologisch-forensischer Sachverständigentätigkeit und wird aufgrund immer differenzierterer Fragestellungen an Komplexität wohl eher noch zunehmen. Sie erfordert die Erhebung und Analyse unterschiedlichster Daten und diagnostischer Befunde und deren methodisch fundierte Integration anhand valider Beurteilungsmodelle. Schon lange ist bekannt, dass diese anspruchsvolle Aufgabe nicht durchgängig sachgerecht und nach aktuellen fachlichen Standards erfüllt wird. Nicht zuletzt deshalb und wegen der weitreichenden Folgen unzureichender Gutachten wurden vor rund zehn Jahren Mindestanforderungen für Prognosegutachten formuliert."
(Boetticher et al., 2007)
Psychologische Beratungen
Im Rahmen unserer psychologischen Beratung bieten wir Unterstützung bei
persönlichen, partnerschaftlichen und familiären Belastungssituationen an. Diese richten sich ausschließlich an Selbstzahler.
Psychologische Beratung kann Menschen dabei unterstützen, Konflikte besser zu verstehen, persönliche Ressourcen zu aktivieren und neue Perspektiven im Umgang mit belastenden Situationen zu entwickeln. Insbesondere in partnerschaftlichen und familiären Konflikten kann eine strukturierte psychologische Begleitung helfen, Kommunikationsmuster zu reflektieren und konstruktive Lösungswege zu erarbeiten.
Unser Vorgehen
Familienrechtspsychologische Gutachten werden in der Regel durch die zuständigen Familiengerichte in Auftrag gegeben. Aufträge von Privatpersonen oder anderen Institutionen werden von uns grundsätzlich nicht entgegen genommen.
Unser gutachterliches Vorgehen orientiert sich an den "Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht" (Empfehlungen der Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten 2019, 2. Auflage). Unseren Qualitätsstandard gewährleisten wir durch den stetigen kollegialen Austausch im Rahmen von Intervisionen und Supervisionen sowie der regelmäßigen Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen.
Kriminalprognostische Gutachten werden zeitnah und nach wissenschaftlichen Standards erstellt. Im Rahmen der Gutachten wird nicht nur das aktuelle Risiko dargestellt, sondern es werden auch Empfehlungen zur Senkung und zum Management des individuellen Risikos gegeben.
Dabei richtet sich die gutachterliche Arbeit an den Mindestanforderungen und Empfehlungen für Prognosegutachten (Boetticher et al., 2007; Boetticher et al., 2019; Kröber et al., 2019) und es werden empirisch abgesicherte Verfahren und Methoden genutzt. Aufgrund der persönlichen vollzuglichen Erfahrung sind behördliche Vorgänge und juristische Feinheiten vertraut.
Rechtspsychologische Praxengemeinschaft
Hensel, Hartmann & Kollegen
Standort Essen:
Voßbusch 1
45133 Essen
Dieser Standort ist gleichzeitig auch Post- und Paketannahme; Für Briefverkehr daher bitte ausschließlich den Standort Essen nutzen.
Telefon: 0201 47485069
E-mail: info@rechtspsychologischepraxis.com
Bürozeiten: Mo-Fr 09:00 - 17:00 Uhr
Standort Dortmund:
Baroper Straße 221a
44227 Dortmund
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Büro Familienrecht
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0157 52018418
0176 44255182
info@rechtspsychologischepraxis.com
Büro Strafrecht
0177 - 2786283
strafrecht@rechtspsychologischepraxis.com
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